MIKROHÄUSER… ZWISCHEN TINYHOUSE UND EINFAMILIENHAUS

Der Trend zum “Kleinen Wohnen” ist seit vielen Jahren ungebrochen. Tiny-Häuser, bis vor wenigen Jahren nur Insidern ein Begriff haben mittlerweile einen großen Bekanntheitsgrad erreicht. Dahinter steckt häufig der Wunsch sich auf das Wesentliche zu bescheiden, nachhaltig und im Einklang mit der Natur zu leben. Diese Kleinsthäuser bringen auf wenigen Quadratmetern alles unter, was Mann und Frau zum (Über-)leben braucht. In der Regel sind die Häuser ähnlich wie Wohnwagen oder Mobilhomes auf einem Trailer montiert und transportabel.

Soweit so gut…. Jetzt kommt das große ABER: für Wohngebäude, egal in welcher Größe die zum dauerhaften Bewohnen genutzt werden, gelten in Deutschland die gleichen baurechtlichen Vorschriften wie für alle anderen Häuser. Das bedeutet: in der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich. Hiermit müssen unter anderem Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz und den Wärmeschutz erfüllt werden. Häufig ist das sehr aufwendig, manchmal sogar unmöglich.

Zudem besteht ein Anschlusszwang an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Ein Wasser- Abwasser und Stromanschluss ist demnach zwingend erforderlich. Schade eigentlich, da sich diese Wohnformen ideal für eine autarke Gebäudetechnik eignen würden.

Hat man es irgendwann tatsächlich geschaft alle Klippen zu umschiffen, ist es am Ende oft die Enge in diesem Miniaturlebensraum, die nach der ersten Begeisterung bei manchen vielleicht doch etwas mehr Raum attraktiver erscheinen lässt.

Diese Lücke zwischen “winzig und riesig” schließen die sogenannten Mikrohäuser. Größer als ein Tiny-House aber viel kleiner als ein konventionelles Wohnhaus. Trotzdem bieten sie auf 60-80 m² ausreichend Wohnraum für 1-2 Bewohner, idealerweise sogar barrierefrei und damit wie geschaffen für die Generation 60+, die ihre großen Wohnhäuser gerne gegen eine kleine Wohnform tauschen würden.

Städte und Kommunen haben diesen Trend erkannt und bieten vermehrt entsprechend kleine Grundstücke für diese Form der Bebauung an. Das Umdenken passiert gewohnt langsam aber nach und nach entstehen immer mehr Baufelder mit entsprechenden baurechtlichen Vorgaben, die ausschließlich Mikrohäuser zulassen.

Beispielsweise hat die Stadt Coesfeld mit dem Bebauungsplan Baakenesch ein Baugebiet ausgewiesen in dem nur eingeschossige Häuser bis 75m² Grundfläche zugelassen sind. Auch die Stadt Dortmund engagiert sich seit einigen Jahren für das Kleine Wohnen: Tiny Houses begeistern auf der BauMesse NRW in Dortmund | dortmund.de.

Speziell für diese Wohnform haben wir mit dem Baukasten ein kleines Gebäude geplant. Mit 75m² Grundfläche, trotzdem großzügig und barrierefrei gem. DIN 18040 T2 - mit ausreichend Raum für zwei Bewohner.